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    Die unsichtbaren Dinge

    Barrierefreiheit und das BFSG

    6 Min. Lesezeit
    Barrierefreiheit und das BFSG

    Im Sommer 2025 ist in Deutschland ein Gesetz in Kraft getreten, das viele Unternehmer noch immer nicht auf dem Schirm haben. Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz, kurz BFSG. Es verpflichtet eine wachsende Anzahl von Unternehmen dazu, ihre digitalen Angebote zugänglich zu machen. Auch und gerade Websites.

    Worum es geht

    Barrierefreiheit im Internet bedeutet, dass eine Website auch für Menschen mit Einschränkungen nutzbar ist. Das betrifft mehrere Gruppen. Menschen mit Sehbehinderung, die Bildschirminhalte über Screenreader vorlesen lassen. Menschen mit Bewegungseinschränkungen, die ihren Computer nur mit der Tastatur statt mit der Maus bedienen können. Menschen mit Lernschwierigkeiten, die einfache Sprache und klare Strukturen brauchen. Menschen mit Hörbehinderung, die Untertitel oder Transkripte für Videoinhalte benötigen.

    Das alles war bisher in Deutschland keine durchgängige Pflicht für private Unternehmen. Mit dem BFSG ändert sich das.

    Wer betroffen ist

    Das Gesetz gilt seit dem 28. Juni 2025. Es betrifft Unternehmen, die digitale Produkte oder Dienstleistungen für Verbraucher anbieten. Online-Shops sind betroffen. Webseiten von Banken sind betroffen. Buchungsportale sind betroffen.

    Es gibt eine Kleinstunternehmer-Ausnahme. Wer weniger als zehn Mitarbeitende hat und einen Jahresumsatz unter zwei Millionen Euro, ist in vielen Fällen von der direkten Pflicht ausgenommen. Aber Achtung. Sobald du als Selbstständiger oder kleiner Betrieb digitale Verträge anbietest oder im B2B-Bereich tätig bist, kann das Gesetz dennoch greifen. Im Zweifel lohnt sich eine kurze rechtliche Prüfung.

    Auch wenn du nicht direkt vom Gesetz betroffen bist, gilt eines. Barrierefreiheit ist immer eine gute Idee. Und sie wird bald von Kunden erwartet.

    Was konkret umgesetzt werden muss

    Die Anforderungen sind in der Regel an den internationalen Standard WCAG angelehnt. Konkret heißt das unter anderem Folgendes.

    Ausreichende Farbkontraste zwischen Text und Hintergrund. Ein hellgrauer Text auf weißem Hintergrund mag stylisch wirken, ist aber für viele Menschen schlicht nicht lesbar. Es gibt Mindestkontrastwerte, die eingehalten werden müssen.

    Lesbare Schriftgrößen. Eine Faustregel sind mindestens 16 Pixel für Fließtext, eher mehr.

    Tastaturbedienbarkeit. Eine Website muss auch ohne Maus vollständig bedienbar sein. Alle Buttons, Formulare und Menüs müssen sich mit der Tab-Taste ansteuern lassen.

    Aussagekräftige Alt-Texte für Bilder. Damit Screenreader den Bildinhalt vermitteln können.

    Klare Strukturen mit ordentlich gesetzten Überschriften. Damit Screenreader und automatisierte Werkzeuge die Seite überhaupt sinnvoll vorlesen können.

    Untertitel oder Transkripte für Videoinhalte. Damit auch hörgeschädigte Nutzer die Inhalte verstehen.

    Bedienbare Formulare. Mit klaren Fehlermeldungen, sinnvollen Beschriftungen und Bedienhilfen.

    Warum Barrierefreiheit auch für Google gut ist

    Hier kommt ein interessanter Nebeneffekt. Viele Maßnahmen, die deine Seite barrierefreier machen, verbessern gleichzeitig dein Google-Ranking. Saubere Überschriftenstruktur, gute Alt-Texte, klare Sprache, eindeutige Verlinkungen. All das mag Google ebenfalls. Du tust also nicht nur etwas für Menschen mit Einschränkungen, sondern auch etwas für deine Auffindbarkeit.

    Was ich in der Praxis sehe

    Auf den meisten Websites kleinerer Unternehmen ist die Barrierefreiheit in einem schlechten Zustand. Nicht aus böser Absicht, sondern weil niemand daran gedacht hat. Buttons sind zu klein. Kontraste sind zu schwach. Die Tab-Reihenfolge ist chaotisch. Bilder haben keine Alt-Texte.

    Das ist alles korrigierbar. In den meisten Fällen geht es um eine bewusste Designentscheidung am Anfang und um saubere technische Umsetzung. Bei einer professionell gebauten Website ist das selbstverständlich. Bei einer schnell zusammengeklickten Baukastenseite eher nicht.

    Was du jetzt tun solltest

    Wenn dein Unternehmen vom BFSG betroffen ist, solltest du dich um das Thema kümmern. Wenn du nicht sicher bist, ob du betroffen bist, hol eine kurze rechtliche Einschätzung ein. Und ganz unabhängig vom Gesetz, schau dir deine eigene Seite einmal mit anderen Augen

    an. Probier sie mal nur mit der Tastatur zu bedienen. Lass sie dir von einem Screenreader vorlesen. Du wirst überrascht sein, was alles nicht funktioniert.


    Dein nächster Schritt

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